Oft wird von der „Festung Europa“ gesprochen, um die strikten Bestimmungen und bürokratischen Hürden zu beschreiben, die es alles andere als einfach machen, nach Europa einzuwandern. Im Vergleich zur europäischen Einwanderungspolitik sind die Mauern der „Festung USA“ aber nochmal um einiges dicker und höher. Dennoch wagen viele Deutsche ihr Glück und machen sich auf in die Vereinigten Staaten. Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Visa, die für das Arbeiten in den USA benötigt werden.
Als Tourist einzureisen, stellt für Staatsbürger der meisten europäischen Länder kein Problem dar. Über das sogenannte Visa-Waiver-Programm können auch deutsche Staatsbürger ohne große bürokratische Hürden ins Land, sofern der Aufenthalt nicht länger als 90 Tage dauert und der Rückflug bereits gebucht ist. Dafür muss lediglich eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA) vorliegen, die online ausgefüllt werden kann. Siehe auch ESTA und Einreiseinformationen hier: Einreise USA (zeitgeistUSA.de)
Als Tourist einzureisen, um vor Ort nach Arbeit zu suchen oder weitere Vorkehrungen für eine dauerhafte Einreise zu treffen, ist strengstens verboten. Wenn Sie in den USA arbeiten möchten, müssen Sie das entsprechende Visum vor der Einreise von Deutschland aus beantragen. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Visumstypen, die auf genau definierte Anlässe zugeschnitten sind und für die verschiedene Bestimmungen gelten. Die wichtigsten Kategorien finden Sie hier im Überblick.
Für ein dauerhaftes Aufenthalts- und Arbeitsrecht in den USA benötigen Sie die berühmte und heiß begehrte Greencard. Wenn Sie amerikanische Familienangehörige haben, bekommen Sie diese ohne Probleme. Für alle anderen Anwärter sind die Kontingente eng begrenzt: Etwa 140.000 Greencards gehen jährlich an Berufsgruppen, die für die amerikanische Wirtschaft und Gesellschaft gerade als besonders wichtig eingestuft werden, beispielsweise hoch qualifizierte Wissenschaftler, Investoren und Topmanager. Nur diese Berufsgruppen können sich selbst auf eine Greencard bewerben, daneben gibt es allerdings noch die Greencard-Lotterie, in der jährlich 55.000 Greencards unter den weltweiten Bewerbern verschiedener Staaten ausgeschüttet werden. Deutschland gehört dauerhaft zu den teilnehmenden Ländern. Bewerben können sich alle, die einen bestimmten Bildungsstandard erfüllen (mehr Informationen zur Greencard-Lotterie).
Wenn Sie für eine begrenzte Zeit in den USA arbeiten wollen, gilt, dass Sie bereits vor der Einreise einen Arbeitgeber bzw. eine Anstellung gefunden haben müssen – über Onlineportale lässt sich die Jobsuche in den USA von Deutschland aus angehen. Das Visum für die USA beantragen Sie dann gemeinsam mit ihrem (künftigen) Arbeitgeber. Die amerikanischen Behörden prüfen dann zunächst, ob die freie Stelle nicht auch mit einem amerikanischen Arbeitslosen besetzt werden könnte. Je nach Arbeitsfeld und Art der Beschäftigung ist ein anderes Visum zu wählen. In der Kategorie der H-Visa benötigen Fachkräfte mit speziellen Qualifikationen beispielsweise das H1B-Visum und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft das Visum H2A. Wenn es lediglich um eine firmeninterne Versetzung von Deutschland in die USA geht, ist dagegen eines der L-Visa gefragt.
In diese Kategorie fallen ausbildungsrelevante Tätigkeiten, die zwischen 2 und 18 Monaten dauern dürfen. Am Einfachsten kommt man über eine der großen Austauschorganisationen an ein Praktikum, welche dann auch den Antrag für das benötigte Austauschvisum J1 zusammen mit den Bewerbern erledigen. Auch hier gibt es zahlreiche spezielle Fälle. Für Praktikanten, die lediglich Beobachterstaus haben (zum Beispiel Rechtsreferendare in Wahlstationen oder Medizinstudenten in Famulatur), kommt auch ein Besuchervisum B1 infrage, und Praktikanten der UNO benötigen in jedem Fall das Sondervisum G4.
Wenn Sie über ein Sommerjobprogramm einreisen und einige Zeit in den USA jobben wollen, benötigen Sie ebenfalls ein Austauschvisum (in der Regel J1). Das Gleiche gilt für einen Aufenthalt als Aupair. In beiden Fällen muss das Visum gemeinsam mit der Austauschorganisationen beantragt werden. Für ehrenamtliche Freiwilligenarbeit (etwa in einem Workcamp) ist ein Besuchervisum ausreichend. Dieses muss eigenständig beantragt werden.
Neben den aufgeführten Visumskategorien, die zu den wichtigsten und häufigsten gehören, gibt es noch zahlreiche weitere. So benötigen Journalisten ein I-Visum, Händler und Investoren ein E-Visum, und berühmte Persönlichkeiten haben die besten Chancen, wenn sie ein O- oder P-Visum stellen. Für nahezu jeden Anlass gibt es eigene Bestimmungen, und der Erfolg eines Antrags hängt ganz wesentlich davon ab, das richtige Verfahren zu wählen und sich an die spezifischen Formalitäten zu halten. Eine vollständige Liste aller Visumstypen und aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Webseite des amerikanischen Konsulats in Deutschland.