Wer eine Reise bucht, egal ob im Reisebüro oder im Internet, wird sich früher oder später mit der Frage nach einer Reiserücktrittsversicherung konfrontiert sehen. Zweifel am Abschluss dieser Versicherung sind normal und zu den üblichen Fragen, die man sich selber stellt, gehören folgende: Lohnt die Versicherung wirklich? Wann greift die Versicherung überhaupt? Soll ich das Risiko eingehen, ohne Reiserücktrittsversicherung zu buchen? Und was muss ich beim Abschluss einer Versicherung beachten?
Zunächst ist es wichtig zu wissen, wann eine Reiserücktrittsversicherung überhaupt greift, um auf Basis dessen zu entscheiden, ob man eine Versicherung abschließen möchte. Schließlich zahlen Reiserücktrittsversicherungen nicht automatisch wenn man eine Reise absagt, etwa weil man es sich anders überlegt hat oder mit einer Erkältung im Bett liegt.
Einer dieser Gründe muss erfüllt sein und nachgewiesen werden, damit eine Reiserücktrittsversicherung überhaupt greift:
Entscheidend für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollten die Stornierungsbedingungen einer Reise sein. Da die Versicherung beim Nicht-Antritt einer Reise nur die Stornokosten übernimmt, lohnt der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nur, wenn die Reise überhaupt stornierbar ist. Dieser Umstand sollte also unbedingt geprüft werden, bevor eine Versicherung abgeschlossen wird.
Wichtig ist immer je nach persönlicher Situation abzuwägen. So ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zum Beispiel dann sinnvoll, wenn die Reise sehr teuer ist. Sehr wahrscheinlich ist das bei einer Fernreise, die in der Regel aufgrund des teuren Fluges schon mindestens einen vierstelligen Betrag kosten wird. Wo ein verpasster Kurztrip finanziell noch verschmerzbar ist, steigen die Kosten bei einer Fernreise schnell in die Höhe, wodurch eine Reiserücktrittsversicherung durchaus Sinn machen kann. Wichtig ist eben, dass die Reise stornierbar ist, da die Versicherung dann die Stornokosten trägt.
Falls zudem einer der Gründe, bei denen eine Reiserücktrittsversicherung in der Regel zahlen, in irgendeiner Form abgesehen werden kann, wie zum Beispiel ein möglicher Arbeitsplatzwechsel oder –verlust oder eine schon länger geplante Schwangerschaft, kann der Abschluss einer Versicherung ebenfalls Sinn machen. Zwar zahlen die Versicherungsgesellschaften eigentlich nur bei unvorhergesehenen Fällen, aber je nach Situation ist ein Bauchgefühl oder eine Intuition nicht unüblich, weshalb der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dann Sinn machen könnte.
Versicherte müssen sich in jedem Fall auf Diskussionen mit der Versicherungsgesellschaft einstellen, da diese selten direkt auf Anhieb bezahlen. Der Grund, aus dem die Reise nicht angetreten wird, muss in jedem Fall nachgewiesen werden und entscheidet über die Zahlung der Versicherung.
Wer eine Fernreise plant, die mindestens 3.000 Euro oder mehr kostet, kann darüber nachdenken nicht nur eine einmalige Versicherung für diese eine Reise abzuschließen, sondern gleich eine Jahresversicherung. Mit einer Jahresversicherung sind alle Reisen, die innerhalb eines Jahres gemacht werden, vor einem unerwarteten Rücktritt versichert. Ab Reisepreisen von 3.000 Euro ist eine Jahresversicherung in der Regel günstiger als eine einmalige Versicherung, weshalb Vergleichen hier lohnt! Soll die Versicherung allerdings nicht weiterlaufen, muss sie drei Monate vor Ablauf gekündigt werden, da sie sich sonst automatisch um ein Jahr verlängert. Gerade für Vielreisende oder für Personen, die jährlich teure Fernreisen machen, kann sich diese Jahresversicherung für den Reiserücktritt aber lohnen.
Neben einer Reiserücktrittsversicherung sollte auch der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung in Erwägung gezogen werden. Schließlich kann nicht nur vor, sondern auch während der Reise etwas Unvorhergesehenes passieren, das eine Weiterreise unmöglich macht. Wichtig ist, die Versicherung mindestens 30 Tage vor der Buchung abzuschließen. Wird die Reise kurzfristig gebucht, muss die Reiserücktrittsversicherung drei Werktage nach der Reisebuchung abgeschlossen werden, andererseits ist eine Versicherung nicht mehr möglich. Einzig Personen mit einer Jahresversicherung sind dann im Vorteil, ihr Versicherungsschutz gilt permanent und auch bei spontanen Reisebuchungen.
Wer vorhat in ein Land zu reisen, das von einer Naturkatastrophe oder einem Bürgerkrieg bedroht wird muss wissen, dass die Versicherungsgesellschaft nicht zahlt, wenn der Ernstfall im Land tatsächlich eintritt und man sich aus Sicherheitsgründen doch für einen Abbruch der Reise entscheidet. Diese Fälle gelten ebenso wie Streik als höhere Gewalt und sind im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung nicht mit abgedeckt.
Empfehlenswert ist es immer sich vor der Reise für weitere Informationen auf den Websites von Versicherungsanbietern zu informieren.