Die USA sind eines der Top-Reiseländer für viele Deutsche. Das liegt natürlich an den Großstädten, dem besonderen Flair dieses Landes und den zahlreichen Naturschönheiten, die dort besucht werden können. Auch an Reisezielen wie Las Vegas, die aufgrund ihres ganz spezifischen Charakters jedes Jahr Millionen von Touristen weltweit anlocken.
Ein anderer Punkt, der die USA so beliebt macht, ist die Möglichkeit dort teilweise sehr günstig shoppen zu gehen. Natürlich fliegen die Wenigsten nur für einen Shopping-Tripp in die USA. Es gab zwar noch vor rund zehn Jahren diverse Billigfluglinien die mit dem berühmten „Weihnachtsshopping am Big Apple“ Werbung machten. Doch heute hat sich dieser kurzzeitige Boom längst wieder aufgelöst.
Dennoch geht, wer in die USA reist, dort gern auch mal das eine oder andere für zu Hause einkaufen. Kein Wunder, finden sich doch in den USA zahlreiche Outlet Center, in denen man nach Herzenslust shoppen kann. Von den klassischen Warengruppen wie Kleidung und Schmuck bis zu Werkzeugen und Eisenwaren gibt es dort alles Mögliche zu erstehen.
Bleibt noch die Frage, inwieweit das eingeführte Werkzeug verzollt werden muss. Gewerblich gekauftes Werkzeug muss in der Regel verzollt werden, wenn man es aus dem Ausland einführt. Da macht in den USA erworbenes Werkzeug keine Ausnahme. Allerdings gibt es Werkzeugarten, die von dieser Regelung ausgenommen sind. Konkrete Regelungen hierzu bietet der Zoll.
Artikel für den Privatgebrauch dürfen von Urlaubern auch aus dem Nicht-EU Ausland bis zu einer gewissen Wertgrenze zollfrei eingeführt werden. Die Formulierung „für den persönlichen Bedarf“ ist natürlich dehnbar. Aus diesem Grund gibt es für Genussmittel klare Vorgaben zu Mengen, die eingeführt werden dürfen.
Werkzeuge sind aber keine Genussmittel – klare Mengenmäßige Grenzen gibt es hier nicht. Dennoch zählen die Wertgrenzen, die von Seiten des Gesetzgebers festgelegt wurden. Diese liegen bei Einfuhren aus dem Nicht-EU Ausland 430,00 Euro. „Wichtig ist es daher, immer die Quittung über den Kauf mitzuführen, damit der Warenwert im Notfall nachgewiesen werden kann“, betont Florian Schiffer von Werkzeugpilot.
Grundsätzlich stellt sich allerdings bei allen Waren, die man im Ausland kauft, die Frage wie die entsprechenden Zollbestimmungen sind. Als Urlaubsreisende gibt es eine gewisse Menge an Dingen, die man zollfrei mit nach Hause bringen darf. Die Frage dabei ist natürlich, ob Werkzeug hier mit einzurechnen ist.
Gewerbsmäßig gekaufte Werkzeuge müssen natürlich bei der Einreise nach Deutschland verzollt werden. Außerdem haben Werkzeuge nichts im Handgepäck zu suchen. Denn alles, was als Waffe eingesetzt werden könnte, wird aus dem Handgepäck verbannt. Ein Hammer oder ein anderes schweres Werkzeug darf also ebenso wenig als Handgepäck mitgeführt werden, wie ein Schneidewerkzeug mit scharfer Klinge beispielsweise. Auch spitze Gegenstände haben nichts im Handgepäck verloren und sollten gut und sicher im Koffer verpackt werden.
Generell kann man aber festhalten, dass die Einfuhr von Werkzeugen nach Deutschland erlaubt ist. Die einzige Werkzeugart, für die man eine Sondergenehmigung für die Einfuhr benötigt, sind Folterwerkzeuge.