Verspätung bei Flügen mit Umsteigeverbindungen Lange Reisen bedürfen vorausschauender Planung. Insbesondere, wenn es in die USA geht. Treten dann auch noch Verzögerungen auf, ist die Vorfreude schnell dem Ärger gewichen – welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Ihr Urlaub anders beginnt als geplant.
Seit 2004 gilt in der EU die Verordnung 2061/2004, die den Konsumentenschutz bei Flugreisen zum Inhalt hat. Deshalb wird sie der Einfachheit halber auch EU-Fluggastrechteverordnung genannt. Für Reisende in die USA war sie lange Zeit wenig relevant, weil sie Passagiere schützt, die ihre Flugreise vom Unionsgebiet aus antreten oder landen.
Reisen in die USA sind allerdings, gerade wenn es abseits der Metropolen an der Ostküste gehen oder das Landesinnere besucht wird, mit Umsteigen verbunden. Weitergeflogen wird dann in der Regel mit regionalen Fluglinien und ab da war der Konsumentenschutz der EU dahin und Passagiere standen verärgert und ohne rechtliche Handhabe am Flughafen. 2018 gab es ein wegweisendes Urteil dahingehend, dass europäische Fluggesellschaften unter Umständen auch für andere Airlines haften. Dann nämlich, wenn die Umsteigeverbindung als Einheit gebucht und im Wege von Codesharing-Vereinbarungen durchgeführt wird. Im Rahmen des Auswahlverschuldens haftet dann die europäische Airline für die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der von ihr beauftragten Fluglinie.
Ausschlaggebend für die Verordnung waren seinerzeit die vielen am Gate zurückgelassenen Passagiere, die wegen der gängigen Überbuchungspraxis keinen Platz mehr im Flugzeug hatten. Wenn eine Fluggesellschaft nun erkennt, dass nicht mehr genügend Sitzplätze verfügbar sind, muss sie ihre Kunden davon verständigen und gleichzeitig nach Freiwilligen suchen, die auf einen späteren Flug ausweichen, falls es sich auch mit einem kostenlosen Upgrade nicht mehr ausgeht. Aus reiner Nächstenliebe muss das natürlich niemand machen – für das Entgegenkommen ist eine Entschädigung in zumindest gleicher Höhe zu bezahlen. Das geschieht in Form von Gutscheinen und wird unkompliziert gehandhabt; jedenfalls ersparen sich Passagiere so den nervenaufreibenden Schriftverkehr und bekommen die ihnen zustehende Entschädigung weit schneller.
Daneben sind auch noch annullierte Flüge von der Verordnung umfasst und große Verspätungen. Letztere führen gerade bei Reisen in die USA zu haarigen Situationen. Im Gegensatz zu Umsteigeverbindungen in andere Kontinente, wird das Gepäck nämlich nicht durchgecheckt, also am Startpunkt aufgegeben und erst am Zielort wieder in Empfang genommen. Wer in den USA umsteigt, muss sein Gepäck wieder selbst durch den Zoll bringen und erneut aufgeben. Eine weitere Besonderheit stellt die Handynutzung dar: in Europa sind wir es gewohnt, das Mobiltelefon gleich nach der Landung zu aktivieren. In den USA darf erst nach der Gepäckausgabe wieder telefoniert werden.
Flüge direkt bei einer amerikanischen Airline zu buchen, ist meistens billiger. Wer jedoch in der europäischen Union startet, ist besser beraten den gesamten Flug als Einheit zu buchen. Wie eingangs bereits erwähnt, besteht dann der Schutz durch die europäische Regelung und im Ernstfall gleicht der Entschädigungsanspruch die geringfügig höheren Ticketpreise aus.