Einwanderung durch Heirat - einen US-Bürger heiraten
Das Verlobten Visa ist für Eheschliessungen zwischen einem US-Staatsbürger und einem Nicht-US-Staatsbürger vorgesehen
und zwar für den Fall, dass das Ehepaar nach der Heirat in den USA dauerhaft bleiben will.
Zwei Nicht-US-Staatsbürger brauchen das Visum nicht - bitte finden Sie weitere Informationen in unserem
HEIRAT USA Portal
mit vielen weiteren Artikeln.
Im Falle, dass das Ehepaar (welches in den USA geheiratet hat und aus einem US- sowie einem Nicht-US-Staatsbürger besteht) an seinen Wohnort außerhalb der Vereinigten Staaten zurückkehrt, so empfiehlt das US-Konsulat in Deutschland,
das der Nicht-US-Staatsbürger nach der Rückkehr ein B-2-Visum beantragt oder im Rahmen des Programms für visumfreies
Reisen (Visa Waiver Program) einreist, sofern berechtigt.
Findet die Eheschließung jedoch nicht in den USA statt, sondern außerhalb, dann muss
der Nicht-US-Staatsbürger einen Einwanderungsantrag basierend auf Eheschliessung stellen.
Der US-Staatsbürger sollte sich beim zuständigen US-Konsulat in Deutschland danach erkundigen und beraten lassen, denn
das Konsulat ist seine erste Anlaufstelle im Ausland und offeriert Services für US-Bürger.
Lassen Sie sich als US-Staatsbürger in jedem Fall vor der Heirat beraten beim US-Konsulat, um den besten Weg zu finden, falls eine Einwanderung des Nicht-US-Staatsbürgers geplant ist.
Das Verlobten-Visa
Der US-Bürger, der einen Nicht-US-Bürger heiraten will, muss dazu eine Petition bei einer Zweigstelle der US Einwanderungsbehörde (USCIS),
die für seinen Wohnsitz zuständig ist, einreichen. Siehe dazu weiter unten der Link: USCIS Service Centers.
Also, Visa Antragstellung erfolgt in den USA. Konsulate ausserhalb der USA nehmen keine Petitionen an.
Diese Petition wird 'Petition for an Alien Fiance(e)' genannt und das Formular trägt die Kennung I-129F.
Petition I-129F
Bei Genehmigung der Petition ist der/die Verlobte berechtigt für ein K-1 Visa. Allerdings muss sie oder er
sich als Einwanderer dem obligatorischen Gesundheitstest unterziehen und es müssen andere Bedingungen erfüllt
sein (z.B. gültiger Pass, nicht andersweitig verheiratet, eine wirkliche Beziehung zum Antragsteller muss erkennbar sein und anderes).
Sollte der/die Verlobte Kinder haben, die ebenfalls in die USA mitkommen sollen, so soll dies in der Petition erwähnt werden,
um ein spätere gesonderte Petition zu vermeiden.
Zu kalkulierende Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit der Petition in den USA kann dauern... manche Berichte sprechen von bis zu 3 Monaten.
Danach wird sie -wenn genehmigt- an das zuständige Konsulat im Heimatland des/der Verlobten gesendet.
Dort kann es nochmals 4-6 Wochen dauern, bis das K-1 Visa ausgestellt ist.
Den USCIS Bearbeitungsstand kann man auf der Website des USCIS, siehe Link weiter unten, prüfen.
Damit kann der/die Verlobte dann innerhalb von 6 Monaten in die USA einreisen, muss dann dort
aber innerhalb 90 Tagen nach erfolgter Einreise den Petitions-Einreicher heiraten.
Dies alles zeigt, dass eine solche Heirat geplant sein will.
Conditional Permanent Resident Status
Nach der Heirat muss der/die Verlobte den Permanent Resident Status bei der USCIS beantragen und erhält dann zunächst
einen 'Conditional Status', also ist Resident, aber
noch nicht endgültig verbrieft.
Diese Praxis arbeitet den sogenannten Scheinehen entgegen.
Nach 2 Jahren mit dem Conditional Status kann der Antrag auf
Entfernung der Conditional Clause bei der INS gestellt werden.
Fall: US-Citizen heiratet Nicht-US-Staatsbürger ausserhalb der USA
In diesem Fall beantragt er nicht über das I-129F ein Fiancee Visa (Verlobten-Visa),
sondern muss nach der Heirat über das I-130 die Immigration für
das Alien-Spouse Visa beantragen.
Dies geschieht i.d.R. über die INS in den USA, aber der US-Staatsbürger sollte sich wie oben erwähnt schon vor der Heirat mit seinem zuständigen Konsulat
in Verbindung setzen, um festzustellen, was auf ihn zukommt.
Als Nicht-US-Staatsbürger (und Nicht-Lawful-US-Resident) einen Lawful US-Resident (Greencard Besitzer) heiraten? Was bedeutet das?
Eine solche Heirat bringt nicht sofort automatisch die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.
Der Resident muss nach der Heirat für seine(n) Frau/Mann bei der INS eine Petition
zur Immigration (I-130) stellen. Allerdings wird darafhin nicht wie im Falle des US-Citizen sofort ein Visa ausgestellt,
sondern man muss sich in das Visa-Quoten-System einfügen und auf eine freie Visa-Nummer warten, was bedeutet,
dass für Einwanderungskategorien immer nur ein bestimmte Anzahl von Visa pro Jahr zur Verfügung stehen. Es ist
das sogenannte Preference System.
Wenn die Visa-Nummer nach der Genehmigung des Antrages dann vergeben wird und
der Ehepartner noch legal in den USA ist, kann er das "Adjustment of status" beantragen. Ist er nicht mehr im Land,
so muss er sich an das US-Konsulat wenden und das Visa beantragen
.