Eine häufige Frage zum U.S. Führerschein lautet:
Es kommt immer wieder die Frage auf, ob denn der in den USA erworbene Führerschein auch in Deutschland Gültigkeit hat.
(Für Österreich gelten im übrigen ähnliche Vorschriften, siehe dazu unseren weiterführenden WebLink).
Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland
Die Umschreibungsmöglichkeit hängt im wesentlichen davon ab, wo der (hauptsächliche) Wohnsitz war, als man
den Führerschein machte.
Wer den Führerschein im Urlaub macht, der darf ihn dann nicht einfach so umschreiben
lassen - man darf nur in den USA fahren.
Wer einen
ordentlichen Wohnsitz (siehe Definition nachfolgend weiter unten) in den USA hatte und diesen als den überwiegenden Aufenthaltsort belegen kann, der hat
durchaus Umschreibungs- Möglichkeiten.
Lesen Sie dazu auch unseren Auszug aus der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) der Bundesrepublik Deutschland, die die Frage der "Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland"
regelt (FeV, II, 5, Paragraph 31).
Auf der nächsten Seite zu finden: der Auszug der hier in diesem Zusammenhang interessierenden Stelle aus dem Gesamttext des
deutschen Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS). Ebenfalls die Webadressen für das BMVBS sowie die Österreichische und Schweizer Behörde.
.