Cashier's Check und Certified Check
Cashier's Check
So wie die
Money Order ist ein
Cashier's Check eine vorausbezahlte Zahlungsform, die damit für den Zahlungsempfänger sicherstellt,
daß das Geld vorhanden ist.
Cashier's Check werden synonym ebenfalls - wenngleich seltener - als 'bank check' oder 'official check' bezeichnet.
Man bekommt den Cashier's Check auf der eigenen Bank, die ihn i.d.R. ohne Gebühr ausstellt. Man nennt den Betrag und dieser wird vom eigenen
Konto sofort abgebucht; danach wird der Cashier's Check ausgedruckt. Dieser ist dem Gesetz nach wie Bargeld.
Ein solcher Check muss ebenfalls den Namen den Empfängers tragen. Da gibt es zwei Varianten: entweder den Namen des Dritten, der von Ihnen den Check erhält
oder es wird der eigene Name eingetragen. Man muß den Empfänger fragen, wie er es will.
Sollte der Empfänger wünschen, dass Ihr eigener Name 'zunächst' als Empfänger genommen wird, dann muß der Check beim eigentlichen Zahlungsvorgang
übertragen werden - dies ist zusätzlicher Aufwand und wird seltener verlangt.
Wann wird i.d.R. nach einem Cashier's Check gefragt? Beispiele sind Autokauf, Kautionshinterlegung, Hauskauf.
Wenn Sie selbst eine Zahlung zu erhalten haben und den Zahler nicht kennen oder seine Vetrauenswürdigkeit nicht einschätzen
können (z.B. bei Privatverkäufen), ist es sinnvoll nach einem Cashier's Check zu fragen.
Bei Internetverkäufen wird dies oft gemacht und natürlich tritt hier auch Betrug durch gefälschte Cashier's Checks zutage. Deswegen muss auch hier aufgepaßt werden.
Certified CheckBei dieser Form bestätigt die Bank schriftlich, dass der von Ihnen ausgestellte Check gedeckt ist.
Meistens stellt die Bank einen separaten Check aus und der Betrag wird dann auf Ihrem Konto
gesperrt oder beiseite gelegt, damit die Summe auch zum Zeitpunkt der Zahlung noch verfügbar ist.
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