Reise gebucht, Koffer gepackt und große Vorfreude, doch diese ist schnell verflogen, wenn Sie am Flughafen ankommen und es plötzlich heißt, dass sich der Flieger verspätet. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder lassen Sie sich von schlechter Stimmung herunterziehen oder Sie machen das Beste aus der Situation und was am wichtigsten ist, Sie orientieren sich an der Fluggastrechteverordnung und fordern beispielsweise eine Ausgleichszahlung, die je nach Flugstrecke und Ankunftszeit unterschiedlich hoch sein kann. Lesen Sie nachfolgend die fünf besten Tipps bei einem verspäteten Flug.
Wenn der Flug Verspätung hat, stellt sich schnell Stress und Ärger ein. Doch Sie sollten Ruhe bewahren, statt den negativen Emotionen freien Lauf zu lassen. Wenden Sie sich an einen Servicemitarbeiter der Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich über die Sachlage. Lassen Sie sich den Grund für die Verspätung schriftlich bestätigen. Machen Sie ein Foto der Anzeigetafel, auf welcher sie ersichtlich ist. Bewahren Sie sämtliche Reisedokumente wie das Flugticket und die Boardingkarte auf.
Was viele nicht wissen: Wenn sich der Flieger verspätet, haben Passagiere entsprechend der Fluggastrechteverordnung oft Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Wer mindestens drei Stunden zu spät losfliegt, hat Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Die Ankunftszeit ist hierbei entscheidend. Die genaue Entschädigungshöhe ist von der Flugdistanz abhängig:
Wie viel das Flugticket gekostet hat, spielt dabei keine Rolle. Das Gute ist: Die Entschädigungssumme kann bis zu drei Jahre nach dem geplanten Flug rückwirkend eingefordert werden. Bis Ende 2020 können Sie also noch eine Entschädigungssumme für einen Flug von 2017 verlangen.
Die Entschädigung gilt für alle Passagiere, die ihre Flugreise auf einem Flughafen innerhalb der EU antreten oder die mit einer europäischen Airline in die EU fliegen. Ebenso darf der Grund für die Abflugverspätung kein außergewöhnlicher Umstand sein, beispielsweise ein Unwetter, wodurch die Sicherheit in Gefahr wäre, politische Instabilität oder Terrorwarnung. Dann ist die Airline nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Sie muss dabei stets beweisen, dass es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelte.
Ab zwei Stunden Verspätung müssen am Flughafen zudem kostenfreie Getränke und Snacks sowie die Möglichkeit zur Kommunikation wie durch Telefonate oder E-Mails zur Verfügung gestellt werden. Wird der Abflug auf den kommenden Tag verschoben, muss die Fluggesellschaft außerdem die Kosten für eine Hotelübernachtung und den Transfer übernehmen. Eine Abflugverspätung ist somit kein Grund für Wut und schon gar nicht dafür, sich den Urlaub vermiesen zu lassen.
Ein verspäteter Flug ist ärgerlich. Doch wer sein Reiserecht laut der Fluggastrechteverordnung kennt, fordert bei entsprechender Verspätung eine Ausgleichszahlung ein. Dies ist bis zu drei Jahre später möglich. Oftmals stellen sich die Fluggesellschaften quer. Es empfiehlt sich, den Fall einen Experten zu übergeben, der die Ausgleichszahlung einfordert. Hier ist die Erfolgsquote viel höher. Bewahren Sie alle Belege auf.