
In einer zunehmend digitalisierten Welt verlassen sich sowohl private Nutzer als auch Unternehmen auf Cloud-Dienste, um Daten sicher und flexibel zu speichern. Das passiert oft, ohne zu hinterfragen, welche Rechtslage dabei eigentlich gilt. Besonders heikel wird es, wenn personenbezogene Daten grenzüberschreitend bearbeitet oder gespeichert werden, etwa zwischen der EU und den USA. Wer internationale Dienste nutzt, sollte wissen, welche Risiken hinsichtlich Recht und Datenschutz bestehen.
Grundlegende Unterschiede im Datenschutzverständnis von EU und USA
Was in Europa als Grundrecht verankert ist, wird in den USA vor allem als Teil des Verbraucherschutzes betrachtet. Die Rede ist vom Datenschutz. In der EU regelt die sogenannte DSGVO seit 2018 einheitlich den Umgang mit personenbezogenen Daten. Anders in den Vereinigten Staaten, wo es keinen einheitlichen Standard gibt, sondern einen sektoralen Ansatz. Das bedeutet, einzelne Gesetze greifen je nach Branche, etwa bei Gesundheitsdaten (HIPAA) oder beim Schutz von Kindern im Netz (COPPA).
Auch beim Thema Einwilligung zeigen sich Unterschiede. Während in der EU eine aktive Zustimmung erforderlich ist, reicht in vielen US-Gesetzen ein Widerspruchsrecht, also ein Opt-Out. Zudem besteht in den Vereinigten Staaten keine einheitliche Linie zwischen Bundesstaaten, was zu einem Flickenteppich an Regelungen führt. Für Anbieter grenzüberschreitender Dienste stellt sich damit regelmäßig die Frage, welches Datenschutzrecht zur Anwendung kommt und wie der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet werden kann.
Gerade im Kontext der transatlantischen Datenschutzunterschiede zeigt sich, wie stark der Standort eines digitalen Dienstes darüber entscheidet, welche Rechte Nutzerinnen und Nutzer über ihre Daten haben, etwa bei der Wahl von einem sicheren Cloud-Speicher für vertrauliche Dokumente.
Risiken und Schutzmechanismen bei Cloud-Diensten
Unterdessen sind Cloud-Dienste aus dem Alltag kaum noch wegzudenken, egal ob Fotos, Vertragsunterlagen oder Projektdateien. Doch wer Daten über US-basierte Anbieter speichert, gibt sie womöglich in ein rechtliches Umfeld, das stark von europäischen Standards abweicht. In den USA haben Sicherheitsbehörden wie die NSA Zugriff auf gespeicherte Inhalte, oft ohne richterliche Kontrolle. Gerade, wenn es sich um personenbezogene Daten aus Europa handelt, wird das zum Problem. Hier greift nämlich das deutlich strengere europäische Datenschutzrecht.
Seit den Enthüllungen rund um Edward Snowden ist klar, dass US-Geheimdienste systematisch auf die Daten großer Tech-Konzerne zugreifen. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob die Nutzer aus den USA stammen oder aus Europa. Betroffen sind alle, die Dienste amerikanischer Anbieter nutzen. Damit geraten europäische Nutzerrechte schnell in Konflikt mit den weitreichenden Behördenbefugnissen auf der anderen Seite des Atlantiks.
Für europäische Unternehmen, die auf Cloud-Dienste aus den USA setzen, bedeutet das eine schwierige Abwägung. Ohne technische Schutzmaßnahmen wie starke Verschlüsselung oder Reduktion der gespeicherten Daten drohen Verstöße gegen die DSGVO.
Seit Juli 2023 gilt das sogenannte EU-US Data Privacy Framework (DPF), das transatlantische Datentransfers wieder ermöglichen soll. Vorausgesetzt, das US-Unternehmen lässt sich dafür zertifizieren. Doch obwohl der Europäische Gerichtshof dem DPF im September 2025 prinzipiell zustimmte, bemängelte er weiterhin fehlende rechtliche Klagemöglichkeiten für EU-Bürger.
Welche rechtlichen Entwicklungen die Cloud-Nutzung künftig prägen
Für die kommenden Jahre rückt der Datenschutz bei Cloud-Diensten zwischen Europa und den USA weiter in den Fokus. Die EU hatte mit Safe Harbor (2015) und Privacy Shield (2020) bereits zwei frühere Datenschutzabkommen gekippt. Zu unsicher war der Schutz europäischer Daten vor Zugriffen durch US-Behörden. Inzwischen ist das sogenannte Data Privacy Framework in Kraft, doch auch diese Regelung wird kritisiert. Speziell die anhaltende Massenüberwachung und fehlende Klagerechte für EU-Bürger bleiben strittige Punkte. Parallel dazu wird in den USA erstmals über ein einheitliches Bundesgesetz diskutiert, den American Privacy Rights Act (APRA). Dieses Gesetz soll landesweit für klare Regeln sorgen, etwa bei Auskunfts- und Löschrechten, und bisherige Einzelregelungen wie CPRA (Kalifornien) oder VCDPA (Virginia) ersetzen.

