
Flugausfälle gehören zu den ärgerlichsten Erfahrungen, die Reisende machen können. Besonders bei internationalen Flügen, wie zwischen Europa und den USA, kann ein gestrichener Flug zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen: verpasste Anschlussflüge, Terminverschiebungen, zusätzliche Hotelkosten oder gar das Ende einer lange geplanten Reise. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und zu wissen, wann man Anspruch auf eine Entschädigung hat.
Was zählt als Flugausfall?
Ein Flug gilt als ausgefallen, wenn er gar nicht stattfindet und die Fluggesellschaft den Passagieren keine Alternative zur Verfügung stellt, die sie mit maximal drei Stunden Verspätung ans Ziel bringt. Wird ein Flug kurzfristig gestrichen, also weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug, kann das unter bestimmten Umständen eine Entschädigungspflicht der Airline auslösen – allerdings nur dann, wenn der Abflug innerhalb der EU erfolgt oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
Rechte nach EU-Verordnung 261/2004
Die wichtigste Grundlage für Entschädigungen in Europa ist die EU-Verordnung 261/2004. Diese gilt für:
- alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder landen,
- alle Flüge, die in der EU starten, unabhängig von der Fluggesellschaft,
- alle Flüge, die außerhalb der EU starten, aber in der EU landen, sofern sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Beispiel 1: Ein Flug von Frankfurt nach New York mit Lufthansa fällt kurzfristig aus – hier gilt die EU-Verordnung, da der Abflug in der EU stattfindet.
Beispiel 2: Ein Flug von New York nach Frankfurt mit Lufthansa wird gestrichen – auch hier greift die Verordnung, da es sich um eine EU-Fluggesellschaft handelt.
Beispiel 3: Ein Flug von New York nach Frankfurt mit United Airlines fällt aus – in diesem Fall gilt die EU-Verordnung nicht, da es sich um einen außereuropäischen Start mit einer außereuropäischen Airline handelt.
Wann haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung?
Die EU-Verordnung sieht eine pauschale Entschädigung bei kurzfristigen Flugausfällen vor, wenn keine außergewöhnlichen Umstände wie extremes Wetter, politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken vorliegen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:
- 250 € bei Flügen bis 1.500 km
- 400 € bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km
- 600 € bei Flügen über 3.500 km – dies betrifft vor allem Flüge zwischen Europa und den USA
Der Anspruch auf Entschädigung besteht zusätzlich zu einer möglichen Rückerstattung des Ticketpreises oder einer Ersatzbeförderung.
Welche weiteren Leistungen stehen Passagieren zu?
Unabhängig davon, ob der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird oder nicht, haben Reisende im Fall eines Ausfalls Anspruch auf Betreuungsleistungen, sofern der Flug von einem EU-Flughafen aus starten sollte oder bei einer EU-Airline gebucht wurde. Diese Leistungen umfassen:
- Mahlzeiten und Getränke
- Zugang zu Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Telefonate, E-Mails)
- Hotelübernachtung und Transfer, falls ein Aufenthalt über Nacht notwendig wird
Wird der Flug ganz gestrichen, haben Reisende zudem die Wahl zwischen der vollständigen Erstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung zum Zielort – entweder schnellstmöglich oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Passagiers.
Außergewöhnliche Umstände – Was bedeutet das?
Nicht jeder Flugausfall führt automatisch zu einer Entschädigung. Die Fluggesellschaft ist nicht verpflichtet zu zahlen, wenn der Grund für die Annullierung außerhalb ihres Einflussbereichs liegt. Zu den sogenannten „außergewöhnlichen Umständen“ zählen unter anderem:
- Unwetter und Naturkatastrophen
- Sicherheitsrisiken
- Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung
- Vogelschlag
- Medizinische Notfälle
Anders sieht es aus bei technischen Problemen oder Personalmangel innerhalb der Airline – diese gelten nicht als außergewöhnlich, und eine Entschädigung kann in diesen Fällen eingefordert werden.
Was gilt für Flüge aus den USA?
Flüge, die in den USA starten und von US-amerikanischen Airlines durchgeführt werden, fallen nicht unter die EU-Verordnung 261/2004. In diesen Fällen gelten die Regelungen der US-Luftfahrtbehörde (Department of Transportation, DOT). Diese sind jedoch deutlich eingeschränkter.
In den USA besteht bei einem Flugausfall in der Regel kein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, es sei denn, die Airline verpflichtet sich freiwillig dazu oder der Passagier konnte nachweislich finanzielle Schäden geltend machen. Was allerdings immer greift: Die Rückerstattung des Ticketpreises bei Annullierung ohne Ersatzangebot oder bei stark verspäteter Ersatzbeförderung.
So fordern Sie Ihre Entschädigung ein
Reisende, deren Flug von oder nach den USA annulliert wurde, sollten prüfen:
- Woher der Flug startete
- Welche Fluggesellschaft ihn durchführte
- Wann die Annullierung mitgeteilt wurde
- Ob es ein Ersatzangebot gab
- Ob außergewöhnliche Umstände vorlagen
Wer sich unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, kann Hilfe von Experten wie AirHelp in Anspruch nehmen. AirHelp prüft kostenlos, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht, übernimmt die Kommunikation mit der Airline und setzt die Forderung nötigenfalls auch gerichtlich durch.
Fristen beachten!
In vielen europäischen Ländern besteht der Anspruch auf Entschädigung bis zu drei Jahre nach dem Flugdatum – in Deutschland sind es sogar drei Jahre zum Jahresende. Es lohnt sich also auch rückwirkend, verpasste Entschädigungen einzufordern.
Fazit: Ihre Rechte bei Flugausfällen zwischen Europa und den USA
Wenn ein Flug zwischen der EU und den USA ausfällt, hängt der Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall stark vom Abflugort und der ausführenden Airline ab. Die EU-Verordnung bietet Passagieren einen klaren Schutz, insbesondere bei Flügen mit Start in Europa oder bei Flügen mit EU-Airlines. Wer seine Rechte kennt und entschlossen handelt, kann für die Unannehmlichkeiten eines Flugausfalls bis zu 600 € Entschädigung erhalten.
Mit Unterstützung von Experten wie AirHelp lässt sich dieser Anspruch einfach und erfolgreich durchsetzen – auch rückwirkend. Ein kurzer Blick auf die Details Ihres Flugs kann sich also finanziell lohnen.