Ist eine Wahlteilnahme möglich und welche Bedingungen gibt es?
In Kurzform: ja.
Generell gilt, dass Deutsche, die temporär im Ausland leben und noch einen Wohnsitz in Deutschland haben, sowie Deutsche, die dauerhaft im Ausland wohnen und keinen deutschen Wohnsitz mehr haben, dennoch bei Bundestags- und Europawahlen teilnehmen können. Die zuerst genannte Gruppe der temporär im Ausland lebenden Deutschen kann zudem an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen.
Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland sind im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen und können die Briefwahl beantragen, wobei die Benachrichtigung an die Meldeadresse gesendet wird.
Auslandsdeutsche: Bei Deutschen ohne Meldeadresse in Deutschland ist das Verfahren etwas anders:
Vorübergehend im Ausland (gemeldeter Wohnsitz in Deutschland)
Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Deutsche im Ausland ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland („Auslandsdeutsche“)
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Auszug der Infos auf der Website des Auswärtigen Amtes (zur Bundestagswahl 2021):
Voraussetzung ist, dass sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder dass sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Zur Teilnahme an Bundestagswahlen müssen daher alle im Ausland lebenden wahlberechtigten Deutschen vor jeder Wahl zunächst bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 5. September 2021 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Das Antragsformular, ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen und Details zur Wahlberechtigung finden Sie auf der Webseite des Bundeswahlleiters.
Mehr Informationen
Die deutsche Bundesregierung sowie die deutschen Vertretungen in den USA haben ausführliche und aktuelle Informationen zu diesem Thema bezüglich anstehender Wahlen. Die offiziellen Website Links finden Sie nachfolgend.
Beim Bundeswahlleiter finden Sie ebenfalls das Registrierungsformular für die 2021 Bundestagswahl.
Der Bundeswahlleiter (www.bundeswahlleiter.de)
Konsularischer Service – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Suche nach Bundestagswahl – Auslandsvertretungen / Auswärtiges Amt (germany.info)
Schauen Sie sich hier die Infos an, die Ihnen als Auslandsdeutschem ermöglichen Ihre Wahlunterlagen per diplomatischem Kurierweg zurückzusenden!
Das ist ein netter Service der deutschen Auslandsvertretungen ! 🙂
Gemeindeverzeichnis | Statistikportal.de Hier finden Sie die Anschrift der für Sie zuständigen Gemeinde in Deutschland (dort, wo ein Auslandsdeutscher zuletzt gemeldet war)