Die Greencard erlaubt eine permanente Einwanderung in die USA inklusive der Arbeitsberechtigung.
Welche Möglichkeiten gibt es nun eine Greencard zu erhalten?
Kategorie 1, Verwandte – Permanente Einwanderung über Verwandte (Petition I-130)
Wenn Sie Verwandte in den USA haben, dann sollten Sie mit Ihrem nächstgelegenen US-Konsulat und Ihren Verwandten klären, wie Sie vorzugehen haben und ob Sie berechtigt sind.
Kategorie 2: Einwandern aus Beschäftigungsgründen – Berufsbedingtes Einwandern in die USA
Min. 140.000 Einwanderungs-Visa jährlich werden in der Kategorie ‚Berufsbedingtes Einwandern‘ an fünf definierte Gruppen vergeben. Hier handelt es sich um die Visaklasse E, also NICHT zu verwechseln mit temporären Arbeitsvisa wie z.B. H-1B etc.
Kategorie 3: Green Card Lottery
Jedes Jahr ‚verlosen‘ die USA weltweit 55.000 sog. Green Cards, d.h. Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Alle teilnahmeberechtigten Länder der Welt erhalten ein Kontingent davon. 5.000 sind für ein spezielles Programm reserviert, der Rest geht über die Lotterie. Jedes Jahr nehmen etliche Millionen Menschen an der Lotterie teil.
Im Januar 2018 hat Trump vorgeschlagen, die Greencard Lotterie abzuschaffen. Bislang ist dies noch nicht geschehen und die Lotterie existiert noch.
Hier die Infos, wie eine Bewerbung (kostenlos) abläuft und wie Sie teilnehmen können: So geht die Bewerbung zur USA Greencard Lotterie
Kategorie 4: Einwanderung durch Heirat – einen US-Bürger heiraten
Ist selbstverständlich auch ein Weg zur Green Card, allerdings ist dies nur bei ‚echten‘ Heiraten eine Option. Scheinheiraten führen vermutlich nicht dauerhaft zum Ziel. Es gibt zu viele Personen, die für Geld bereit sind zu heiraten, als das eine einfache Heiratsurkunde von der US-Regierung ohne Nachfragen akzeptiert werden würde, um im Folgenden eine Green Card auszustellen.
Mehr Infos zur Kategorie 1 (Verwandte)
Um über einen Verwandten in die USA einzuwandern, muss dieser entweder ein US-Citizen oder Lawful Permanent Resident sein.
Dieser Verwandte wird als ‚Sponsor‘ bezeichnet und muss einerseits dafür bürgen, dass er den ‚einwandernden‘ Verwandten mindestens mit 125% über der Armutsgrenze unterstützen kann. Ist dies auch gegeben, dann muss der Sponsor eine Petition I-130 bei der INS einreichen. Wer kann nun über einen Sponsor einwandern? Dabei wir unterschieden, ob der Sponsor US-Citizen oder Permanent Resident ist.
Ein US-Citizen kann Petionen für folgende Verwandschaftsgrade einreichen (Originaltext in English, um Interpretationen vorzubeugen):
Husband or wife;
Unmarried child under 21 years old;
Unmarried son or daughter over 21;
Married son or daughter of any age;
Brother or sister, if you are at least 21 years old; or
Parent, if you are at least 21 years old
Bei letztem Punkt ist mit ‚you‘ der Sponsor gemeint. Dies bedeutet, dass z.B. ein in den USA geborenes Kind deutscher Eltern, welches den US-Pass erhalten hat, erst im Alter von 21 Jahren seine Eltern legal in die USA holen kann!
Ein Lawful Permanent Resident kan eine Petition für folgende Verwandschaftsgrade einreichen (Originaltext in English, um Interpretationen vorzubeugen):
Husband or wife; or
Unmarried son or daughter of any age.
Hier ist zu beachten, dass Eltern z.B. gänzlich ausscheiden.
Je nach Verwandtschaftsverhältnis fällt man in eine Gruppe, die einem jährlichen Limit unterliegt oder nicht.
Ehepartner eines US-Citizen sowie minderjährige Kinder des US-Citizen unterliegen keiner Begrenzung, die anderen Verwandtschaftsgrade bekommen eine Visa-Quote von jedoch mindestens jährlich 226.000 Visa zugeteilt. Es wird der einwandernde Verwandte dabei einer der folgenden Gruppen zugeordnet, die als Preferences bezeichnet werden.
First Preference: Unmarried, adult sons and daughters of U.S. citizens. Adult means 21 years of age or older. Second Preference: Spouses of lawful permanent residents, their unmarried children (under twenty-one), and the unmarried sons and daughters of lawful permanent residents.
Third Preference: Married sons and daughters of U.S. citizens.
Fourth Preference: Brothers and sisters of adult U.S. citizens.
Je nach Gruppe werden eine festgelegte Anzahl von Visa (als Teil der 226.000) jährlich bereitgestellt.
Mehr Infos zur Kategorie 2 (berufsbedingt)
Einwandern über Beschäftigungsverhältnis -Berufsbedingtes Einwandern in die USA
In dieser Einwanderungskategorie wird jährlich eine Quote von min. 140.000 Visa vergeben.
Hier handelt es sich um die Visaklasse E, also nicht zu verwechseln mit temporären Arbeitsvisa wie z.B. H-1B etc.
Generell läßt sich die Aussage treffen, dass man bestimmten in den USA gefragten Berufsgruppen angehören muss, besondere Leistungen in seinem Arbeitsgebiet (auch Sportler/Künstler) vorweisen können sollte oder einer besonders d efinierten Gruppe kirchlicher Organisationen oder internationalen Organisationen angehören muss. Alternativ kann man in den USA investieren und muss in diesem Fall 10 Arbeitsplätze für US-Citizens schaffen.
Diese Angaben sollen nur ein ungefähres Bild geben und müssen auf den individuellen Fall hin verifiziert werden. Auch sollte man vor jeglicher Antragsstellung seine Qualifikation kritisch prüfen. Wer nicht sofort einwandern will, dem reichen evtl. auch diverse Visa Formen, die eine zeitbedingte Arbeitserlaubnis beinhalten. Hier seien H-1B etc. genannt. Diese sind zwar zeitlich begrenzt, allerdings kann sich in den Jahren vieles entwickeln und eine Antragstellung zur permanenten Einwanderung hat dann viel bessere Chancen auf Erfolg.
USA – Auswanderungsberatungsstellen können bei der Evaluierung der gegebenen Voraussetzungen weiterhelfen.
Die 5 Kategorien, die eine Einwanderung aufgrund beruflicher Voraussetzungen erlauben. Ausländer mit aussergewöhnlichen Fähigkeiten im Bereich Wissenschaft, Bildungswesen, Wirtschaft oder Sport
EB-1 Priority workers für:
Ausländer mit aussergewöhnlichen Fähigkeiten im Bereich Wissenschaft, Bildungswesen, Wirtschaft oder Sport Ausländer, die hervorragende Professoren oder Forscher sind
Ausländer, die Manager-Positionen in einer amerikanischen Firma bekleiden und deren Firma die Einwanderungspetition stellt
EB-2 Professionals with advanced degrees or persons with exceptional ability (‚advanced degrees‘ bedeutet i.d.R. über min. einen bachelor degree) für:
Ausländer mit aussergewöhnlichen Fähigkeiten im Bereich Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft
Ausländer, die in Berufen mit der Anforderung eines advanced degrees tätig sind
Ausländer des Berufstandes Arzt, die in unterversorgten Gebieten der USA tätig sein werden
EB-3 Skilled or professional workers für:
Ausländer, die Berufen angehören, die einen Bachelors degree erfordern und nicht in die EB-1 oder EB-2 Kategorie fallen Ausländer mit Berufsausbildung allgemein
Ausländer ohne Berufsausbildung allgemein
Anmerkung:
Diese Beschreibung würde von der Theorie auf die meisten Berufstätigen zutreffen, deshalb sagt die US-Einwanderungsbehörde dazu, dass ein Arbeitgeber begründen soll, warum dieser ausgewählte Ausländer einwandern können soll (befristet oder permanent).
Alles läuft darauf hinaus, dass der Bewerber ein ‚Sponsorship‘ vom zukünftigen Arbeitgeber benötigt.
EB-4 Special Immigrants für:
Ausländer, die über die Kirche und kirchlichen Dienst in die USA einwandern wollen. Ausländer, die zur Zeit oder ehemalig bei der US-Regierung im Ausland beschäftigt sind/waren
EB-5 Immigrant Investors für:
Ausländer, die in den USA eine definierte Mindestsumme (min. zwischen 500.000 und 1 Mio., je nach Beschäftigungsquote der betreffenden Region) geschäftlich investieren.
Mehr Infos zur Kategorie 4 (Einwanderung durch Heirat – einen US-Bürger heiraten)
Das Verlobten Visa ist für Eheschließungen zwischen einem US-Staatsbürger und einem Nicht-US-Staatsbürger vorgesehen und zwar für den Fall, dass das Ehepaar nach der Heirat in den USA dauerhaft bleiben will.
Findet die Eheschließung jedoch nicht in den USA statt, sondern außerhalb, dann muss der Nicht-US-Staatsbürger einen Einwanderungsantrag basierend auf Eheschliessung stellen. Der US-Staatsbürger sollte sich beim zuständigen US-Konsulat in Deutschland danach erkundigen und beraten lassen, denn das Konsulat ist seine erste Anlaufstelle im Ausland und offeriert Services für US-Bürger.
Lassen Sie sich als US-Staatsbürger in jedem Fall vor der Heirat beim US-Konsulat beraten, um den besten Weg zu finden, falls eine Einwanderung des Nicht-US-Staatsbürgers geplant ist.
Das Verlobten-Visa
Der US-Bürger, der einen Nicht-US-Bürger heiraten will, muss dazu eine Petition bei einer Zweigstelle der US Einwanderungsbehörde (USCIS), die für seinen Wohnsitz zuständig ist, einreichen.
Visa Antragstellung erfolgt in den USA. Konsulate ausserhalb der USA nehmen keine Petitionen an. Diese Petition wird ‚Petition for an Alien Fiance(e)‘ genannt und das Formular trägt die Kennung I-129F.
Petition I-129F
Bei Genehmigung der Petition ist der/die Verlobte berechtigt für ein K-1 Visa. Allerdings muss sie oder er sich als Einwanderer dem obligatorischen Gesundheitstest unterziehen und es müssen andere Bedingungen erfüllt sein (z.B. gültiger Pass, nicht andersweitig verheiratet, eine wirkliche Beziehung zum Antragsteller muss erkennbar sein und anderes).
Sollte der/die Verlobte Kinder haben, die ebenfalls in die USA mitkommen sollen, so soll dies in der Petition erwähnt werden, um ein spätere gesonderte Petition zu vermeiden.
Fazit
Es ist nicht einfach in die USA einzuwandern und es wird schwerer.
Es ist gegebenenfalls eine gute Idee sich beim U.S. Konsulat oder bei einer zugelassenen Auswanderer-Beratungsstelle vorab gut zu informieren.